Dr. A.T. Still (Begründer der Osteopathie)
Gesundheit ist überall da, wo eine Beweglichkeit der Gewebe im Gleichgewicht ist. Diese Dynamik der Gesundheit ist spürbar.
Ich habe mich auf Osteopathie spezialisiert und durch meine langjährige Erfahrung kann ich bei den meisten Beschwerdebildern spürbare Verbesserungen erwirken. Als Osteopathin beschäftige ich mich mit der ursächlichen Behandlung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparats. Ich behandle also nicht nur die Symptome, sondern untersuche und betrachte den Körper und seine Funktionen genau. Bei der Osteopathie als ganzheitliche Behandlungsmethode arbeite ich mit den Händen und „fühle“ mit dem Gewebe mit, um wieder ein harmonisches Zusammenspiel herzustellen, Blockaden zu lösen und die Bewegungsfähigkeit wieder herzustellen.
Seit mehr als 20 Jahren bin ich als freiberufliche Osteopathin und Physiotherapeutin in der Grazer Innenstadt tätig und arbeite nun in meiner gemütlichen Praxis im schönen Palais in der Bürgergasse 4.
Dr. A.T. Still (Begründer der Osteopathie)
Mit diesen Beschwerden können Sie zu mir kommen:
60 min.
45 min.
30 min.
Jede Behandlung ist sofort in bar oder mit Bankomat zu bezahlen.
*Ausfallgebühr: Für kurzfristig abgesagte Termine gelten folgende Bedingungen: Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist dieser bis 24 Stunden davor telefonisch abzusagen, andernfalls wird der Termin zumindest teilweise fakturiert.
Bis 12 Stunden vor dem Termin beträgt das Ausfallshonorar € 60,–,
für kurzfristiger oder nicht abgesagte Termine beträgt das Ausfallshonorar € 80,–.
Ärztliche Verordnung/Überweisung: Sie benötigen für jede Behandlung eine Verordnung von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (Allgemeinmediziner*in oder Facharzt/ärztin). Bitte bringen Sie auch aktuelle Befunde (der letzten 2 Jahre) mit.
Abrechnung mit Kassen: Die Kosten für Osteopathie werden derzeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (mit Ausnahme der SVS). Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte dort, ob eine Kostenrückerstattung möglich ist. Die Verordnung für Physiotherapie sollte am besten noch vor dem Ersttermin bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden (meist online möglich), damit eine teilweise Kostenrückerstattung möglich ist. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von der Behandlungsart und -dauer.
Bürgergasse 4 / 2. Stock
8010 Graz
Gudrun Neuhold, MSc D.O.
Osteopathin und Physiotherapeutin
Anmeldung und Terminvereinbarung:
Lucia Neuhold
0699 121 565 16
mail@osteopathie-der-mitte.at
Bitte geben Sie Terminänderungswünsche rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) telefonisch bekannt, damit ich die Möglichkeit habe, den Termin weiter zu vergeben. Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden zu den aktuellen Tarifen in Rechnung gestellt.